Der Hort hat die Aufgabe, auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes unter Berücksichtigung der Familiensituation einzugehen, nach den gesicherten Erkenntnissen und Methoden der Schulkindpädagogik, die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit jedes Kindes und seine Fähigkeiten zum Leben in der Gemeinschaft zu fördern.
Weiters wird auf folgende Punkte besonders Wert gelegt:
Der Hort ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die Zahl der eingeschriebenen und anwesenden Kinder pro Gruppe hat höchstens 20 Kinder zu betragen.
„Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Erhalter der Einrichtung nach Anhörung der Hortleitung, wobei bei Neuaufnahmen - nach Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - eine Reihung der Kinder nach dem Alter vorgenommen wird. Deshalb können Schüler der Mittelschule bei der Vergabe von Betreuungsplätzen im Schülerhort erst dann berücksichtigt werden, wenn nach Aufnahme aller Schüler der Volksschule noch freie Plätze zur Verfügung stehen.“
Die Anmeldung muss schriftlich, mittels Anmeldeformulars, welches im Hort oder auf der Homepage erhältlich ist, erfolgen. Mit der Anmeldung wird auch das Informationsblatt für den Hort ausgehändigt. Ausgefüllte Arbeitsbestätigungen, Geburtsurkunde und Kopien von Impfnachweisen des Kindes, im Hort abgeben Die Vormerkungen für das kommende Hortjahr werden jederzeit entgegengenommen. Hausführungen sind je nach Terminvereinbarung möglich.
Die endgültige Aufnahme erfolgt spätestens im April, wenn alle Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Eine Aufnahme während des Jahres kann bei freien Plätzen jederzeit, sonst nur in begründeten Ausnahmefällen, erfolgen.
Monatlich ist eine Pauschale von 90 € fürs Mittagessen zu bezahlen
Die Eltern werden angehalten Informationen und Nachrichten auf der Elterninformationstafel zu lesen.
Wir haften nicht für Wertgegenstände (z.B.: Handy, Geldbörse etc.).
Folgende Vorschriften gelten für den Hort:
An Freitagen finden immer wieder Projekte, Ausflüge und andere Angebote statt. In diesem Fall wird an diesem Tag keine Aufgabe gemacht. Es wird auf unserer Elterntafel darauf hingewiesen und darum gebeten die Aufgaben über das Wochenende zu Hause zu erledigen. Bei Erkrankung eines Teammitgliedes ist es uns nur bedingt möglich der zusätzlichen Leistung, der Kontrolle der Haus- und Leseaufgabe, nachzugehen. Deshalb möchten wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Kinder für die Vollständigkeit ihrer schulischen Pflichten selbstverantwortlich sind.
Der Hort der Marktgemeinde Feldkirchen wird als Jahreshort mit 5 Gruppen an 2 Standorten geführt.
Der Kinderbetreuungsbeitrag beträgt inkl. MwSt. € 120,- (wird über die Gemeinde abgerechnet)
Zu bezahlen ist eine Pauschale von 90 € im Monat für das Mittagessen (wird über die Gemeinde abgerechnet)
Unkostenbeitrag € 40.- pro Halbjahr (Beinhaltet: Material, Jause, Saft. Wird über die Gemeinde abgerechnet)
Der Hortbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der von Eltern (Erziehungsberechtigten) in 10 Teilbeträgen (September bis Juni) zu entrichten ist.
Der Beitrag ist für die Dauer des Hortbesuches (ungeachtet einer eventuellen Erkrankung oder sonstigen Fernbleibens des Kindes) zu bezahlen.
Die Beiträge werden den Eltern (Erziehungsberechtigten) monatlich vorgeschrieben und sind binnen der ersten 5 Tage des Monats zur Zahlung fällig. Es ist auch möglich über die Gemeinde einen Abbuchungsauftrag zu erteilen.
Im Falle des Austritts oder der Abmeldung vom Hort, ist der volle Monatsbeitrag zu bezahlen.
Der Hortbesuch ist Feldkirchner Kindern und allen Kindern der VS und MS Feldkirchen vorbehalten.
Für die Einhaltung der Hortrichtlinien, hinsichtlich der Betriebsführung, ist ausschließlich die Hortleitung zuständig und verantwortlich. Für die Betreuung der Kinder im Hortbereich ist das gesamte Betreuungspersonal zuständig und verantwortlich.
Für Auskünfte und Beschwerden sind die Hortleitung oder die von ihr zu bestimmenden Fachkräfte zuständig.
Zur Einhaltung der Hortrichtlinien gemäß dem Informationsblatt verpflichten sich die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit ihrer Unterschrift.
Merkblatt zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten im Hort
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Die Bevorratung von Kaliumjodidtabletten ist eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um Ihr Kind im Fall eines schweren Kernkraftwerkunfalls vor Schilddrüsenkrebs zu bewahren.
Sie bekommen die Tabletten für Ihr(e) Kind(er) kostenlos in der Apotheke zur Heimbevorratung. Damit können Sie Ihr(e) Kind(er) zu Hause wirkungsvoll schützen, wenn die Gesundheitsbehörden nach einer Reaktorkatastrophe zur Einnahme der Tabletten auffordern.
Sollte diese Alarmierung stattfinden, während Ihr(e) Kind(er) den Hort besuchen, kann die erste Tagesdosis bereits hier verabreicht werden.
Die Abgabe der Tabletten an die Kinder erfolgt im Katastrophenfall streng nach Anweisungen der Gesundheitsbehörden und nach Maßgabe Ihrer vorherigen Einverständniserklärung. Wenn diese Einwilligung vorliegt, kann Ihrem Kind die erste Tagesdosis an Kaliumjodidtabletten im Hort verabreicht werden.
Die Einwilligung gilt für die Dauer des Besuchs im Hort. Hochachtungsvoll - Die Leitung