Hortrichtlinien


1. Allgemeines

Der Hort der Marktgemeinde Feldkirchen wurde nach den Grundlagen des Steiermärkischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes, LGBI. Nr. 22/2000 i.d.F. LGBL. Nr. 73/2010 eingerichtet. Der Betrieb wurde durch die Stmk. Landesregierung bewilligt.

Der Besuch des Hortes ist freiwillig.

Der Hort der Marktgemeinde Feldkirchen wird als Jahresbetrieb mit 4 Gruppen geführt. In einer Gruppe finden 20 Kinder Platz, für die jeweils eine Hortpädagogin und eine Kinderbetreuerin verantwortlich sind.

Aktueller Stand

Zusätzlich führt der Hort seit dem Schuljahr 2020/21 eine dislozierte 5 Gruppe. Diese ist unter dem Namen Hortgruppe Kulturhaus im Gebäude der Gemeinde Feldkirchen bei Graz untergebracht.

 

Definition und Aufgabe des Hortes:

Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder außerhalb der Unterrichtszeit und ohne organisatorischen Zusammenhang mit der Schule.

Sie haben die Aufgabe, schulpflichtigen Kindern außerhalb der Unterrichtszeit Gelegenheit zu geben, ihre mit dem Schulbesuch verbundenen Pflichten zu erfüllen, ihren Neigungen nachzugehen, ihre Begabungen zu fördern und die Schüler zu selbstständiger Urteilsfindung und zu sozialem Verständnis zu führen. (laut Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz 2003)

Der Hort soll:

  • Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen
  • die Kinder beim Erledigen der Hausaufgaben und anderer schulischen Pflichten unterstützen. Der Hort darf dabei aber nicht als verlängerter Arm der Schule angesehen werden, d.h. die Hausübungen dürfen nicht zum Mittelpunkt der Hortarbeit gemacht werden.
  • Kindern unterschiedliche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten
  • Partizipation fördern (Kinder sollen ihr Leben im Hort mitgestalten und selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Freizeit verbringen möchten)
  • Horte sollen Orte für Kinder sein, an denen sie gerne sind und sich wohl fühlen

Unser Schülerhort

Unser Haus

Ein Blick durch den Alltag im Schülerhort Feldkirchen bei Graz.

Unsere Ziele

Der Hort hat die Aufgabe, auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes unter Berücksichtigung der Familiensituation einzugehen, nach den gesicherten Erkenntnissen und Methoden der Schulkindpädagogik, die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit jedes Kindes und seine Fähigkeiten zum Leben in der Gemeinschaft zu fördern.

Weiters wird auf folgende Punkte besonders Wert gelegt:

  • die Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu fördern und zu unterstützen
  • die Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und sie dabei zu unterstützen
  • den Kindern zu lernen, ihren Lebensraum mit allen Sinnen zu erforschen und zu erfahren
  • den Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich in ihrer eigenen Kreativität entfalten zu können
  • die Kinder in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu unterstützen
  • den Kindern zu lernen, eigene Gefühle und Meinungen wahrzunehmen und zu äußern
  • die Kinder darauf vorzubereiten, ihren Platz in der Gemeinschaft zu finden
  • den Kindern zu lernen, sich an Regeln zu halten, die im Zusammenleben in der Gemeinschaft wichtig sind
  • den Kindern zu lernen sich durchzusetzen, zu verzichten und zu verlieren
  • den Kindern im Hort eine Atmosphäre der Geborgenheit zu bieten, sodass jedes Kind sich in seiner Persönlichkeit und Eigenart angenommen fühlt
  • den Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit Materialien und die Wertschätzung dieser zu vermitteln
  • den Kindern die Möglichkeit zu bieten, ihren natürlichen Bewegungsdrang auch an der frischen Luft auszuleben
  • den Eltern die Möglichkeit zu bieten, in die pädagogische Arbeit Einblick zu bekommen.
Die Hortleitung darf von der Voraussetzung ausgehen, dass die Eltern, welche ihre Kinder dem Hort anvertrauen, den dargelegten Zielen und den Richtlinien zustimmen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Hort und Erziehungsberechtigten wird durch Elterngespräche, Elternabende, Beratung und Kurzinfos gefördert.

Aufnahme und Anmeldung

Der Hort ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die Zahl der eingeschriebenen und anwesenden Kinder pro Gruppe hat höchstens 20 Kinder zu betragen. 

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Erhalter der Einrichtung nach Anhörung der Hortleitung, wobei bei Neuaufnahmen - nach Vorliegen aller anderen Voraussetzungen - eine Reihung der Kinder nach dem Alter vorgenommen wird. Deshalb können Schüler der Mittelschule bei der Vergabe von Betreuungsplätzen im Schülerhort erst dann berücksichtigt werden, wenn nach Aufnahme aller Schüler der Volksschule noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Anmeldung muss schriftlich, mittels Anmeldeformulars, welches im Hort oder auf der Homepage erhältlich ist, erfolgen. Mit der Anmeldung wird auch das Informationsblatt für den Hort ausgehändigt. Ausgefüllte Arbeitsbestätigungen, Geburtsurkunde und Kopien von Impfnachweisen des Kindes, im Hort abgeben Die Vormerkungen für das kommende Hortjahr werden jederzeit entgegengenommen. Hausführungen sind je nach Terminvereinbarung möglich.

Die endgültige Aufnahme erfolgt spätestens im April, wenn alle Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Eine Aufnahme während des Jahres kann bei freien Plätzen jederzeit, sonst nur in begründeten Ausnahmefällen, erfolgen.

Aufnahmevoraussetzungen

Termingerechte und ordnungsgemäße Anmeldung des Kindes durch den Erziehungsberechtigten
Das Kind muss schulpflichtig sein und regelmäßig die Schule besuchen

Die schriftliche Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, die Hortrichtlinien einzuhalten

Kinder mit besonderen Bedürfnissen können aufgenommen werden, wenn die nötigen Rahmenbedingungen für die Bedürfnisse des Kindes geschaffen werden können, z.B. reduzierte Kinderzahl in der Gruppe, genügend Betreuungspersonal, räumliche Voraussetzungen usw.

Pflichten und Mitwirkung der Eltern (Erziehungsberechtigten)

Aufsichtspflicht generell

Die Aufsichtspflicht im Hort beginnt mit dem Eintritt des Kindes in das Gebäude und sie endet mit dem Zeitpunkt, in dem das Kind den Eltern oder Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten übergeben wird oder es nach Absprache den Hort alleine verlässt

Zeitgerechte Abholung

Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder von der Kinderbetreuungseinrichtung rechtzeitig (zu den Öffnungszeiten) abzuholen oder dafür zu sorgen, dass ihr Kind von einer geeigneten Person geholt und begleitet wird. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten kann ihr Kind den Hort auch alleine verlassen.

Verabschiedung

Die Eltern haben darauf Bedacht zu nehmen, dass sich das Kind (die Kinder) beim Abholen und Verlassen des Hortes von der Hortpädagogin oder der Kinderbetreuerin verabschiedet

Aufsichtspflicht außen

Außerhalb des Hortes besteht die Aufsichtspflicht nur während der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Hortes z.B. Spaziergänge und Ausflüge

Bedacht auf Öffnungszeiten

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass der Besuch des Hortes unter Bedacht der festgesetzten Öffnungszeiten sowie über das Betriebsjahr regelmäßig erfolgt.

Gesundheit des Kindes

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass die Kinder den Hort gesund (frei von ansteckenden Krankheiten) besuchen. Im Zweifelsfall kann von der Hortleiterin ein ärztliches Attest verlangt werden.

Verhinderung

Ist ein Kind verhindert, den Hort zu besuchen, haben die Eltern (Erziehungsberechtigten) die Pflicht hiervon die Leitung ehest möglich zu benachrichtigen

Kostenbeitrag

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet, den festgesetzten Hortbeitrag für den Besuch des Hortes termingerecht zu entrichten

Mittagessen

Monatlich ist eine Pauschale von 90 € fürs Mittagessen zu bezahlen

Notfallnummer

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet, eine aktuelle Telefonnummer für den Notfall bekannt zu geben und bei Änderung sofort zu berichtigen

Veranstaltungen

Die Eltern können zum Zweck der Information und der Beratung an den, über das Hortjahr in regelmäßigen Abständen stattfindenden, Veranstaltungen teilnehmen und mitwirken

Outdoor Aktivitäten

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) nehmen zur Kenntnis, dass Aktivitäten auch außerhalb der Hortliegenschaft stattfinden

Fortbildung des Personals

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) nehmen zur Kenntnis, dass das Personal während des Hortjahres zur Fortbildung verpflichtet ist.

Praktikanten(innen)

Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass im Laufe des Hortjahres lehrplanmäßig Praktikanten(innen) im Rahmen ihrer Ausbildung den Hort besuchen

Fotos & Bildaufnahmen

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) geben ihre Zustimmung, dass bei besonderen Anlässen Fotos von ihrem(n) Kind(ern) gemacht werden, welche im Hort, in der Gemeindezeitung, in Maturaarbeiten (von PraktikantInnen) und auf unserer Homepage (www.hort.feldkirchen-graz.net) veröffentlicht werden.

Datenverarbeitung

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) geben ausdrücklich ihre Zustimmung, dass ihre Daten und die Daten ihres Kindes (ihrer Kinder) automationsunterstützt verarbeitet werden können

Informationstafel

Die Eltern werden angehalten Informationen und Nachrichten auf der Elterninformationstafel zu lesen.

Wertgegenstände

Wir haften nicht für Wertgegenstände (z.B.: Handy, Geldbörse etc.).


Vorschriften für den Besuch

Folgende Vorschriften gelten für den Hort:

Hausschuhe

Reservegewand

Unkostenbeitrag €40.- pro Halbjahr (Material, Jause, Saft)
Ein Hortbesuch ist nur mit der Konsumation eines Mittagsmenüs möglich.
Für den Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Dem Betreuungspersonal ist nicht erlaubt, den Kindern Medikamente (auch keine homöopathischen Mittel) zu verabreichen. In akuten Fällen ist unbedingt mit der zuständigen Hortpädagogin Kontakt aufzunehmen.
Die Mitnahme von eigenem Spielzeug ist nur am Freitag gestattet. Die Verantwortung dafür obliegt dem Kind.

Es gilt ausnahmsloses Verbot für Handys, Smartwatches und elektronische Spielgeräte (z.B. Nintendo DS).

Regelmäßige Aktivitäten im Hort

An Freitagen finden immer wieder Projekte, Ausflüge und andere Angebote statt. In diesem Fall wird an diesem Tag keine Aufgabe gemacht. Es wird auf unserer Elterntafel darauf hingewiesen und darum gebeten die Aufgaben über das Wochenende zu Hause zu erledigen. Bei Erkrankung eines Teammitgliedes ist es uns nur bedingt möglich der zusätzlichen Leistung, der Kontrolle der Haus- und Leseaufgabe, nachzugehen. Deshalb möchten wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Kinder für die Vollständigkeit ihrer schulischen Pflichten selbstverantwortlich sind.

Betriebsform und Öffnungszeiten

Der Hort der Marktgemeinde Feldkirchen wird als Jahreshort mit 5 Gruppen an 2 Standorten geführt.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt

  • Von 11:30 Uhr bis 17:30 Uhr bzw. je nach Unterrichtsende auch früher.

  • An schulautonomen Tagen von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr je nach Bedarf. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich!

  • Fällt der Faschingsdienstag in die Semesterferien, schließt der Hort um 13:30 Uhr

Ferienregelung

  • In den Herbstferien hat der Hort in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr je nach Bedarf geöffnet*
    Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. 

  • In den Weihnachtsferien ist der Hort geschlossen
  • In den Semesterferien hat der Hort in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr je nach Bedarf geöffnet*
    Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. 

  • In den Osterferien ist der Hort geschlossen.

  • Bei Bedarf wird in den Sommerferien ein Saisonhort, mit 8 Wochen Öffnungszeit von täglich 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, angeboten.
    Eine Öffnung findet erst ab 7 Kindern statt.

  • Pro Jahr stehen unserer Einrichtung 2 Schließtage zur Verfügung, welche jährlich zu Schulbeginn bekannt gegeben werden.

Hortbeitrag


Betreuungsbeitrag

Der Kinderbetreuungsbeitrag beträgt inkl. MwSt. € 120,- (wird über die Gemeinde abgerechnet)

Mittagessen

Zu bezahlen ist eine Pauschale von 90 € im Monat für das Mittagessen (wird über die Gemeinde abgerechnet)

Unkostenbeitrag

Unkostenbeitrag € 40.- pro Halbjahr (Beinhaltet: Material, Jause, Saft. Wird über die Gemeinde abgerechnet)


Generelles:

Der Hortbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der von Eltern (Erziehungsberechtigten) in 10 Teilbeträgen (September bis Juni) zu entrichten ist.

Der Beitrag ist für die Dauer des Hortbesuches (ungeachtet einer eventuellen Erkrankung oder sonstigen Fernbleibens des Kindes) zu bezahlen.

Die Beiträge werden den Eltern (Erziehungsberechtigten) monatlich vorgeschrieben und sind binnen der ersten 5 Tage des Monats zur Zahlung fällig. Es ist auch möglich über die Gemeinde einen Abbuchungsauftrag zu erteilen.

Im Falle des Austritts oder der Abmeldung vom Hort, ist der volle Monatsbeitrag zu bezahlen.

Der Hortbesuch ist Feldkirchner Kindern und allen Kindern der VS und MS Feldkirchen vorbehalten.


Abmeldung, Ummeldung und Entlassung

Das Kind ist vom Weiterbesuch des Hortes auszuschließen, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht mehr gegeben sind. Im Einvernehmen mit der Leiterin kann die Marktgemeinde ein Kind vom Weiterbesuch des Hortes ausschließen, wenn...

a.)

die Eltern (Erziehungsberechtigten) ungeachtet einer vorausgegangenen schriftlichen Mahnung eine ihnen obliegende Verpflichtung nicht erfüllen;

b.)

eine nachhaltige, schwerwiegende Störung des Betriebes des Hortes zu befürchten ist und auf Grund eines Gutachtens von Fachkräften eine Verbesserung der Situation nicht zu erwarten ist;

C.)

die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit zwei oder mehreren Beiträgen im Rückstand sind und trotz schriftlicher Mahnung ihre Beiträge nicht entrichten.

Schlussbemerkung

Für die Einhaltung der Hortrichtlinien, hinsichtlich der Betriebsführung, ist ausschließlich die Hortleitung zuständig und verantwortlich. Für die Betreuung der Kinder im Hortbereich ist das gesamte Betreuungspersonal zuständig und verantwortlich.

Für Auskünfte und Beschwerden sind die Hortleitung oder die von ihr zu bestimmenden Fachkräfte zuständig.

Zur Einhaltung der Hortrichtlinien gemäß dem Informationsblatt verpflichten sich die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit ihrer Unterschrift.

Merkblatt zur Abgabe von Kaliumjodidtabletten im Hort

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Die Bevorratung von Kaliumjodidtabletten ist eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um Ihr Kind im Fall eines schweren Kernkraftwerkunfalls vor Schilddrüsenkrebs zu bewahren.

Sie bekommen die Tabletten für Ihr(e) Kind(er) kostenlos in der Apotheke zur Heimbevorratung. Damit können Sie Ihr(e) Kind(er) zu Hause wirkungsvoll schützen, wenn die Gesundheitsbehörden nach einer Reaktorkatastrophe zur Einnahme der Tabletten auffordern.

Sollte diese Alarmierung stattfinden, während Ihr(e) Kind(er) den Hort besuchen, kann die erste Tagesdosis bereits hier verabreicht werden.

Die Abgabe der Tabletten an die Kinder erfolgt im Katastrophenfall streng nach Anweisungen der Gesundheitsbehörden und nach Maßgabe Ihrer vorherigen Einverständniserklärung. Wenn diese Einwilligung vorliegt, kann Ihrem Kind die erste Tagesdosis an Kaliumjodidtabletten im Hort verabreicht werden.

Die Einwilligung gilt für die Dauer des Besuchs im Hort. Hochachtungsvoll - Die Leitung


Alle Punkte im Überblick


Kalender & Bilder

Downloads & Links


Schülerhort der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz

Triester Straße 76
8073 Feldkirchen bei Graz

Tel.: 0316-24-12-52